Muss ich das? – juristische Mythenforschung Teil 3


OK, arbeiten wir uns also weiter durch den Jungel des deutschen Rechts – wieder einmal muss ich betonen, dass ich weder Rechtsanwalt bin noch mit diesem (und allen anderen Artikeln) eine Rechtsberatung leiste.

Muss ich Bilder wieder löschen?

Wenn Ihr für die Veröffentlichung der Fotos ein gültiges Einverständnis (gerne auch „Freigabe“ genannt) habt, nicht. Total einfach.

Im Dunstkreis des „Recht am eigenen Bild“ Mythos findet sich auch immer wieder die Aussage, dass man Bilder von sich jederzeit löschen lassen kann und ein Fotograf, der ein Bild veröffentlicht mit einem Bein im Gerichtssaal und mit dem anderen im Schuldturm steht, weil er in Grund und Boden abgemahnt wird. Nun, das ist schlichtweg falsch.

Wurde ein Einverständnis zur Veröffentlichung wirksam erteilt, kann diese (wie bei allem, was der Jurist eine „rechtsgeschäftsähnliche Willenserklärung“ nennt) nur sehr schwer widerrufen werden. War also die Veröffentlichung (z.B. durch Eure Akkreditierung) geklärt, habt Ihr wenig zu befürchten. Wichtig ist, dass Ihr im Vorfeld klar gemacht habt, wofür Ihr die Bilder braucht und dass man Euch keine Einschränkungen gemacht hat, gegen die Ihr verstoßt.

Denn da kommt der Haken: eine solche Willenserklärung kann man nur abgeben, wenn man über die Umstände und Bedingungen umfassend informiert ist – das ist vor allem kritisch, wenn es um Impressionsaufnahmen geht. Schließlich kann Euer Model im Zweifelsfall nicht wissen, was Ihr mit den Bildern genau anstellen wollt… und darum ist in diesem Fall ein Widerruf durchaus möglich und wirksam.

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Mit der obigen Argumentation kann es einem auch passieren, dass man Bilder, die man von einer Veranstaltung gemacht und online gestellt hat, damit sich Kunden Ihre Bilder heraussuchen und kaufen können, wieder löschen muss. Hat man kein Einverständnis für einen Verkauf an Dritte, ist das ein guter Grund für ein Model, sein Einverständnis wirksam zurückzuziehen – man könnte sogar mit hoher Erfolgsaussicht argumentieren, dass eine Freigabe unter diesen Bedingungen gar nicht erst erteilt wurde.

Lesenswert hierzu: Das und das hier.

Wie schon beim Fotografieren gilt, dass es zwar beruhigend ist, Recht zu haben, es aber in einigen Fällen durchaus klüger ist, auf sein Recht zu verzichten.

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Muss ich Bilder (kostenlos; an die Künstler; an irgendwen) rausgeben?

Wenn Ihr Euch im Vorfeld (z.B. durch einen Vertrag) nicht dazu verpflichtet habt, nicht. Total einfach.

Es geht – gerade bei Künstlern, wie ich feststellen musste – der Glaube um, dass man, wenn man fotografiert wurde, einen Anspruch auf das Foto und alle damit verbundenen Rechte hat. Dem ist schlichtweg nicht so. Als Fotograf seid Ihr Urheber Eurer Bilder und habt zunächst das alleinige Recht zu bestimmen, was mit Eurem Werk passiert. Niemand anderes als Ihr kann also beschließen, wer ein Bild (zu welchem Preis) bekommt und wer nicht.

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Muss ich mich an den blöden Vertrag halten?

Im Eifer des Gefechts und in Eile habt Ihr einen Fotovertrag unterschrieben. Jetzt stellt Ihr fest, dass das – aus welchem Grund auch immer – doch keine so gute Idee war. Grundsätzlich ist es zwar echt ärgerlich, aber tatsächlich so, dass Ihr Euch an einen Vertrag halten müsst. Wie ein wenig weiter oben schon erwähnt, ist es nicht unbedingt einfach, eine wirksam abgegebene Willenserklärung einfach so zu widerrufen.

Lest Euch also gut durch, was Ihr unterschreibt. Im Zweifelsfall lasst es Euch erklären. Ich kann gar nicht oft genug betonen, dass es in einigen Fällen durchaus angeraten ist, nicht zu unterschreiben und aufs Fotografieren zu verzichten.

Wenn Ihr allerdings gegen Eure Pflichten verstoßt (und es jemandem auffällt), kann das sehr unangenehm werden – ich habe mir sagen lassen, dass die entsprechenden Leute vollkommen humor- und gnadenlos sind.

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Muss ich mein Copyright und alle Rechte abgeben, weil es im Vertrag steht?

In Fachkreisen ist man sich recht einig, dass es in Deutschland nicht möglich ist, seine Urheberschaft (denn so etwas wie Copyright gibt es in Deutschland nicht!) aufzugeben. Man kann allerdings gezwungen werden, seine Fotos und alle Verwertungsrechte für einen symbolischen Betrag komplett der Gegenseite zu überlassen.

Ich kann es nur noch einmal betonen: Schaut Euch genau an, was man Euch zur Unterschrift vorlegt und unterschreibt im Zweifelsfall nicht! Seid nicht einer der Deppen, die alles mit sich machen lassen.

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Muss ich denn überhaupt so einen blöden Vertag unterschreiben?!

Öhm… nein, wer zwingt Euch? Aber dann könnt Ihr Euch sicher sein, dass Ihr an dem Abend von diesem Künstler keine Fotos machen werdet. Es kann nicht oft genug gesagt werden: wenn das, was Ihr da unterschreiben sollt, nicht tragbar ist (man sich z.B. die Nutzungsrechte erpressen oder Eure Arbeit zensieren will), dann unterschreibt nicht! Noch besser: unterschreibt nicht und redet darüber. Mit jedem. Tatsächlich war das schon das ein oder andere Mal erfolgreich.

tl;dr

  • Wenn Ihr eine gültige Freigabe habt, müsst Ihr nicht löschen.
  • Niemand hat einfach so Anspruch auf Eure Fotos.
  • Lest Verträge durch.
  • Haltet Euch an Verträge.
  • In Deutschland gibt es kein Copyright!