Allgemeine Geschäftsbedingungen



Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einem Kunden „Kunden“ und Jan Reif, Evermeet Consulting
(EC), die Pflichten EC und des Kunden sowie die Abwicklung der zwischen Kunden und EC geschlossenen Verträge.
I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche von EC mit einem Kunden geschlossenen Verträge.
  2. Den AGB entgegenstehenden oder von den Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn diese
    ausdrücklich Teil eines Vertrages geworden sind.
    II. Leistungsdefinition
  3. EC versteht sich als Dienstleistungs- und Serviceunternehmen. Als solches wird Hardware nur in besonderen Fällen und an Bestandskunden im Rahmen
    weiterer Dienstleistungen verkauft.
  4. Ein Einkauf von Hardwarekomponenten oder die Beauftragung von Leistungen Dritter (z.B. Webhosting) geschieht ausschließlich im Rahmen einer Beratung,
    im Verlauf von Servicearbeiten oder im Rahmen anderer, vertraglicher Tätigkeiten.
    III. Garantie und Gewährleistung
  5. Für alle von EC vorgenommenen Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
  6. Änderungen an den vorgenommenen Arbeiten, Eingriffe des Kunden und Arbeiten von Fremdfirmen führen – sofern nicht mit EC anders vereinbart – zum
    Erlöschen der Gewährleistungspflichten.
  7. EC übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter
    oder nachlässiger Behandlung oder Pflege (z.B. vom Kunden vergessene Updates, leichtfertige Softwareinstallationen, Vireninfektionen) entstanden sind.
  8. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach zehn Werktagen nach Ausführung der Arbeiten anzuzeigen, andernfalls sind hierfür
    Mängelansprüche ausgeschlossen.
  9. Datenverluste durch vorgenommene Arbeiten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  10. Von EC nicht zu vertretende Fehler (inkompatible Hardware etc.) und daraus resultierenden Schaden sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    IV. Pflichten des Kunden / Umfang der Arbeiten / Zahlungsbedingungen
  11. Arbeiten werden nur nach erfolgtem Vertragsabschluß vorgenommen. Ein Vertrag gilt spätestens mit dem Beginn der Arbeiten als abgeschlossen.
  12. Der Kunde trägt selbst Verantwortung für evtl. notwendige Datensicherungen sowie das Vorhandensein benötigter Soft- und Hardware.
  13. Im Falle von Hard- & Softwarewarekäufen hat der Kunde Vorkasse zu leisten.
  14. Fallen zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen notwendige Arbeiten an, so werden diese Teil des Vertrages. Übersteigen die Kosten für diese
    Arbeiten 30% des (evtl. geschätzten) Auftragswert, muss ein neuer Auftrag erteilt werden.
  15. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug bar zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist EC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem
    jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
    V. Widerrufs- und Rücktrittsrecht des Kunden
  16. Dem Kunden steht ein Rücktritt von einem geschlossenen Servicevertrag vor dessen Ausführung zu.
  17. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts trägt der Kunde alle uns bis dahin entstandenen Kosten. Bei Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor einem vereinbarten
    Ausführungstermin (z.B. Fotoshootings, Coachings etc.) werden dem Kunden 30% des (evtl. geschätzten) Auftragswert in Rechnung gestellt, 50% bei einem
    Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin.
  18. Im Falle eines Auftretens der EC als Vermittler von Hard- & Softwarewaregeschäften trägt der Kunde das Risiko des Widerrufs gegenüber den von uns für ihn
    beauftragten Unternehmen.
    VI. Rücktritt und Entschädigung bei nicht ausgeführten Arbeiten
  19. EC kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des
    Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste und/oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
    des Kunden bekannt werden oder der Kunde Zahlungen verweigert.
  20. EC kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ausführung der Arbeiten im Rahmen der Vorgaben des Kunden nicht oder mit einem unvernünftig hohen
    Kostenaufwand für EC oder den Kunden möglich ist.
  21. Wenn EC vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Ausführung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde für
    entstandene Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Vertragswertes zu zahlen. Die pauschale Entschädigung
    mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen
    Schadens, behält EC sich das Recht vor, diesen geltend zu machen.
  22. Bei von EC entwickelter Software und / oder kreativen Leistungen – insbesondere Internetseiten – richtet sich die Entschädigung nach dem Grad der
    Fertigstellung.
    VII. Softwareentwicklung / Internetpräsenzen / sonstige kreativen Leistungen
  23. EC entwickelt Software / Internetpräsenzen erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch den Kunden.
  24. Bis zur Bezahlung verbleibt die entwickelte Software / Internetpräsenz / verbleiben die Photos Eigentum der EC.
  25. Der Kunde hat sämtliche notwendigen Zugangsdaten (Passwörter etc.) zur Verfügung zu stellen, EC löscht diese auf Wunsch nach Beendigung der Arbeiten.
  26. Webhosting, evtl. benötigte zusätzliche Hardware oder Dienstleistungen Dritter sind nicht Teil der Leistungen, sie können von EC nach Absprache mit dem
    Kunden in Auftrag gegeben werden (siehe II).